Individuum & Gemeinschaft

Grundidee

Wo der Geist des Herrn ist, da ist Freiheit.

Der Glaube an Jesus Christus ist Befreiung: Deshalb muss auch die Kirche der Freiheit der Menschen dienen und sie fördern. Menschliche Freiheit ist aber kein Laissez-faire. Die Menschen – und die Kirche – sind von Gott in die Pflicht genommen:
Sie sind herausgefordert, sich den gemeinsamen Glauben stets neu anzueignen und sich für die freie Entfaltung aller Talente einzusetzen.

«Ohne mich ist die Kirche unvollständig.»

Hans Gerny, Bischof 1986–2001

Hirtenbrief 1994

«Es ist somit jede an einem Ort von Gott in Christus und durch den Geist vereinigte und geordnete Gemeinschaft eine vollständige, ganze und selbstverantwortliche Kirche.»

Verfassung der Christkatholischen Kirche der Schweiz, Präambel

Als Christ*innen sind wir eingebunden in die Gemeinschaft der Kirche. Gleichzeitig stehen wir als eigenständige Menschen vor Gott. Entsprechend trägt jede*r Einzelne Verantwortung für die Gemeinschaft und für sich selbst. Alle bringen sich entsprechend ganzheitlich ein und übernehmen die Verantwortung für das eigene Denken, Reden und Tun. Deshalb kann die Kirche als Gemeinschaft den einzelnen Menschen vollständig mit hineinnehmen und mittragen. Der getaufte Mensch kann seine persönliche Verantwortung hingegen nicht abgeben, weder in der Kirche noch im Staat.

«Es würde allen natürlich scheinen, in teilnehmender Liebe auf einander zu achten, einander zu dienen, einander zu helfen.»

Eduard Herzog, Bischof 1876–1924

Hirtenbrief 1895

Christkatholisches Sommerlager (Chrisola) im christkatholischen Jugendhaus Mörlialp

Damals

Für Freiheit und Fortschritt einstehen

Die Verantwortung des Einzelnen für die Gemeinschaft und die Sorge der Gemeinschaft für den Einzelnen zeigt die altkirchliche Klostertradition auf. In der Solidarität und Mitverantwortung aller wird der Konsens gesucht. Der Blick ist ausgerichtet auf das Wohl und das Heil der Gemeinschaft und des Einzelnen.

Der knapp 35-jährige Pfarrer Eduard Herzog wurde an der zweiten Session der Nationalsynode 1876 in Olten zum Bischof gewählt. Erst die emotionale Ansprache von Synodalratspräsident Augustin Keller bewegte ihn zur Annahme der Wahl.

«Wir haben aber deshalb gesagt, dass alle zur Beratung einberufen werden, weil der Herr oft einem Jüngeren offenbart, was das Bessere ist.»

Aus der Benediktsregel

«Sie sind der erste christkatholische Bischof der Schweiz, Sie waren der Erste, der in die altkatholische Bewegung eintrat, Sie dürfen sich nicht zurückziehen. Ich bitte Sie, geben Sie mir einen Rat, was sollen wir tun? Antworten Sie? Sie haben bei Ihren jungen Jahren auch eine Pflicht gegenüber der Zukunft.»

Augustin Keller an den gewählten Bischof Eduard Herzog

(Geschrieben von: Pfr. em. Teunis Wijker)

Benedikt von Nursia

Heute

Den Glauben weitergeben

Im Gottesdienst zum Firmfest betet der Bischof um die Entfaltung der Gabe des Heiligen Geistes für die Jugendlichen und legt ihnen zeichenhaft die Hand auf. Damit ist die Eingliederung in die Kirche rituell abgeschlossen. Dieses neue Konzept wurde nach einer dreissigjährigen Konsensfindung von der Nationalsynode 2003 in Rheinfelden verabschiedet.

Es ist eine bleibende Aufgabe, über den Unterricht hinaus Jugendlichen in der Kirche Heimat zu geben und lebenslang die religiöse Bildung und Entwicklung zu pflegen. Die religiös-soziale Pazifistin und Pädagogin Anny Peter stiftete der christkatholi- schen Kirche das Berghüsli in Heiligenschwendi als Bildungs- und Ferienhaus. Die christkatholische Jugend hat ihre Verantwortung immer wieder übernommen: als Laienmitglieder im Synodalrat von 1985 bis 2006; oder in Basel 2018 mit der Aufforderung an der Nationalsynode, sich mit dem Thema «Ehe für alle» auseinander- zusetzen.

Als Kirche sind wir gefordert, nicht nur Gestaltungsmöglichkeiten anzubieten, sondern die daraus entstehenden Anliegen zu fördern und zu unterstützen.

«Die Gaben deines Geistes lass in ihnen wachsen, damit sie ihren Platz in der Gemeinde finden und ihre Verantwortung für Kirche und Gesellschaft erkennen und wahrnehmen können.»

Aus der Firmliturgie, CG 263

Berghüsli Heiligenschwendi, 1954 gestiftet von Anny Peter

Individuum & Gemeinschaft

Ergänzungen zu dieser Tafel