Der Glaube an Jesus Christus ist Befreiung: Deshalb muss auch die Kirche der Freiheit der Menschen dienen und sie fördern. Menschliche Freiheit ist aber kein Laissez-faire. Die Menschen – und die Kirche – sind von Gott in die Pflicht genommen:
Sie sind herausgefordert, sich den gemeinsamen Glauben stets neu anzueignen und sich für die freie Entfaltung aller Talente einzusetzen.
Hirtenbrief 1994
Verfassung der Christkatholischen Kirche der Schweiz, Präambel
Als Christ*innen sind wir eingebunden in die Gemeinschaft der Kirche. Gleichzeitig stehen wir als eigenständige Menschen vor Gott. Entsprechend trägt jede*r Einzelne Verantwortung für die Gemeinschaft und für sich selbst. Alle bringen sich entsprechend ganzheitlich ein und übernehmen die Verantwortung für das eigene Denken, Reden und Tun. Deshalb kann die Kirche als Gemeinschaft den einzelnen Menschen vollständig mit hineinnehmen und mittragen. Der getaufte Mensch kann seine persönliche Verantwortung hingegen nicht abgeben, weder in der Kirche noch im Staat.
Hirtenbrief 1895
Christkatholisches Sommerlager (Chrisola) im christkatholischen Jugendhaus Mörlialp
Die Verantwortung des Einzelnen für die Gemeinschaft und die Sorge der Gemeinschaft für den Einzelnen zeigt die altkirchliche Klostertradition auf. In der Solidarität und Mitverantwortung aller wird der Konsens gesucht. Der Blick ist ausgerichtet auf das Wohl und das Heil der Gemeinschaft und des Einzelnen.
Der knapp 35-jährige Pfarrer Eduard Herzog wurde an der zweiten Session der Nationalsynode 1876 in Olten zum Bischof gewählt. Erst die emotionale Ansprache von Synodalratspräsident Augustin Keller bewegte ihn zur Annahme der Wahl.
Aus der Benediktsregel
Augustin Keller an den gewählten Bischof Eduard Herzog
Benedikt von Nursia
Im Gottesdienst zum Firmfest betet der Bischof um die Entfaltung der Gabe des Heiligen Geistes für die Jugendlichen und legt ihnen zeichenhaft die Hand auf. Damit ist die Eingliederung in die Kirche rituell abgeschlossen. Dieses neue Konzept wurde nach einer dreissigjährigen Konsensfindung von der Nationalsynode 2003 in Rheinfelden verabschiedet.
Es ist eine bleibende Aufgabe, über den Unterricht hinaus Jugendlichen in der Kirche Heimat zu geben und lebenslang die religiöse Bildung und Entwicklung zu pflegen. Die religiös-soziale Pazifistin und Pädagogin Anny Peter stiftete der christkatholi- schen Kirche das Berghüsli in Heiligenschwendi als Bildungs- und Ferienhaus. Die christkatholische Jugend hat ihre Verantwortung immer wieder übernommen: als Laienmitglieder im Synodalrat von 1985 bis 2006; oder in Basel 2018 mit der Aufforderung an der Nationalsynode, sich mit dem Thema «Ehe für alle» auseinander- zusetzen.
Als Kirche sind wir gefordert, nicht nur Gestaltungsmöglichkeiten anzubieten, sondern die daraus entstehenden Anliegen zu fördern und zu unterstützen.
Aus der Firmliturgie, CG 263
Berghüsli Heiligenschwendi, 1954 gestiftet von Anny Peter