Auseinandersetzung & Konsens

Grundidee

Ein Konsens ist nicht mit einem Mehrheitsbeschluss gleichzusetzen. Das Ziel ist die Bewahrung der Einheit. Walther Munzinger drückt dies mit den Worten aus: «Ich will in unserer Kirche alle haben.» Das Statut der Utrechter Union zeigt die Verantwortung für die Einheit durch die Bischöfe, aber auch aller Getaufter in den Ortskirchen auf.

«In der Rezeption durch die Kirche erweist sich, dass die in einem umfassenden konziliaren Prozess vorbereiteten und getroffenen Entscheidungen der Bischöfe vom Geist Gottes angestossen sind und dem Willen Gottes für die Sendung seiner Kirche entsprechen … Es ist aber als ein vom Geist Gottes geleitetes Geschehen rechtlich nicht umfassend und schon gar nicht abschliessend zu regeln.»
(Statut der Internationalen Bischofskonferenz)

«Synode heisst nach dem griechischen Grundwort gemeinsamer Weg .»

Urs Küry

Bischof 1955–1972

Damals

Auseinandersetzung ums Bischofsamt …

Mit der Erarbeitung einer Kirchenverfassung stellt sich auch die Bischofsfrage. Noch 1875 war das Bischofsamt umstritten. Zwei Sichtweisen standen sich gegenüber: Eine demokratische Kirche benötigt keinen monarchischen Bischof versus das Bischofsamt ist das konstitutive Element einer katholischen Kirche im altkirchlichen Sinn. Schliesslich wurde ein Konsens gefunden: Es soll einen Bischof geben. Er erhält aber keine grosse Machtfülle, sondern ein starkes Gegenüber in der Nationalsynode (Kirchenparlament) und im Synodalrat (Exekutive).

… und den Zölibat

Trotz Widerständen segnete Pfarrer Otto Hasler in Olten die Ehe von Maria Rosina Zeller mit Pfarrer Paulin Gschwind ein. Dies geschah am 29. Mai 1876, zehn Tage vor der zweiten Session der Nationalsynode, als Zeichen der Aufforderung, die Ehe der Geistlichen einzuführen.


«Damit war der Bann gebrochen, und was man früher fürchten zu müssen glaubte, es würde durch die Priesterehe eine Schädigung der jungen christkatholischen Kirche erfolgen oder sie könnte politisch ungünstig ausgemünzt werden, war nicht eingetreten, im Gegenteil!»

Paulin Gschwind

Pfarrer in Starrkirch

Quelle: Archiv christkatholische Kirche

Bundesratsbeschluss vom 28. April 1876 zur Errichtung eines christkatholischen Bistums

Heute

Die christkatholische Kirche versteht Gemeinschaft nicht als ein Nebeneinander, sondern als ein Miteinander. Der Konsens wird im Auseinandersetzen mit dem Gegenüber innerhalb der eigenen Kirche, in der Utrechter Union der altkatholischen Kirchen und der Ökumene erarbeitet.

«Laien und Geistliche sind gleichermassen verantwortlich für das kirchliche Leben.»

Verfassung der Christkatholischen Kirche der Schweiz, Art. 4

«Es ist wichtig zu erkennen, dass das Streben nach kirchlicher Einheit am Ort und das Streben nach universalem Konsensus eng miteinander verbunden sind.»

Konvergenzerklärung «Taufe, Eucharistie und Amt» des Ökumenischen Rates der Kirchen

Mit der anglikanischen Kirchengemeinschaft, der philippinischen unabhängigen Kirche und der Kirche von Schweden bestehen Abkommen für Kirchengemeinschaft; mit den orthodoxen Kirchen, der römisch-katholischen Kirche und der Mar-Thoma-Kirche wurden Konsenspapiere erarbeitet. Dieser theologische Konsens wird auf vielfältige Weise gelebt und entsprechend vor Ort übersetzt: Sei es der Bezug von Chrisam, Katechumenen- und Krankenöl der anglikanischen Kirche in der Schweiz, das Gastrecht verschiedener Kirchen in unseren Gotteshäusern oder als Mitglied der Trägerschaft bei OekModula, der Ausbildungsstätte für Katechet*innen und Religionslehrpersonen.

Ökumenischer Gottesdienst in der Kirche St.Peter und Paul in Bern

Auseinandersetzung & Konsens

Ergänzungen zu dieser Tafel