In den 1870er-Jahren, als sich die Christkatholische Kirche der Schweiz in einem mehrjährigen Prozess konstituierte, wurden Auseinandersetzungen zu grundlegenden Fragen geführt. Sie betrafen die Verfassung, die Rolle des Bischofs und ob es überhaupt einen braucht, sowie verschiedene Reformanliegen. Eines davon war die Zölibatsverpflichtung, die 1876 aufgehoben wurde.
Als erstes Pfarrehepaar gelten Paulin Gschwind und Maria Rosina Gschwind geb. Hofer, die sich bereits zehn Tage vor der Reform das Ja-Wort gaben. Es gab allerdings auch im Kanton Genf schon verheiratete Pfarrer, weil die dort geltenden staatlichen Regeln kein Zölibat für Pfarrer vorsahen.