Das Bonner Abkommen von 1931 begründet die Kirchengemeinschaft zwischen den altkatholischen Kirchen der Utrechter Union und der anglikanischen Kirchengemeinschaft. Das Abkommen lautet:

Oikoumene

  1. Jede Kirchengemeinschaft anerkennt die Katholizität und Selbständigkeit der andern und hält ihre eigene aufrecht.
  2. Jede Kirchengemeinschaft stimmt der Zulassung von Mitgliedern der andern zur Teilnahme an den Sakramenten zu.
  3. Interkommunion verlangt von keiner Kirchengemeinschaft die Annahme aller Lehrmeinungen, sakramentalen Frömmigkeit oder liturgischen Praxis, die der andern eigentümlich ist, sondern schliesst in sich, dass jede glaubt, die andere halte alles Wesentliche des christlichen Glaubens fest.

Der Begriff «Interkommunion» wurde 1961 durch «full communion» ersetzt, also «volle Gemeinschaft», was dem geänderten Sprachgebrauch in der internationalen Ökumene entspricht.

Die altkatholischen Kirchen haben das Bonner Abkommen 1965 auf drei weitere Kirchen ausgeweitet: die Philippinische Unabhängige Kirche, die Reformierte Episkopalkirche in Spanien und die Lusitanisch-Katholische Apostolisch-Evangelische Kirche in Portugal. Alle drei gehören der anglikanischen Kirchengemeinschaft an oder stehen in voller Gemeinschaft mit ihr.