Vereinbarung von Uppsala zur Gemeinschaft mit der Kirche von Schweden

Mit der Vereinbarung von Uppsala wurde die Kirchengemeinschaft zwischen der Kirche von Schweden und den altkatholischen Kirchen der Utrechter Union und damit auch der Christkatholischen Kirche der Schweiz etabliert. In einem feierlichen Akt wurde die Vereinbarung am 23. November 2016 in der Kathedrale von Uppsala unterzeichnet. Das Abkommen lautet:

Die in der Utrechter Union vereinigten altkatholischen Kirchen, vertreten durch Joris Vercammen, Erzbischof von Utrecht und Präsident der Internationalen Altkatholischen Bischofskonferenz, und die Kirche von Schweden, vertreten durch Antje Jackelén, Erzbischöfin von Uppsala stimmen der Anerkennung der Gemeinschaft unserer beiden Kirche auf der Basis unseres Dialogberichtes ‚Utrecht und Uppsala – auf dem Weg zu kirchlicher Gemeinschaft‘ zu.

Wir anerkennen:

1. dass jede der beiden Kirche die eine, heilige, katholische und apostolische Kirche Jesu Christi verwirklicht;

2. dass abweichende Traditionen in unseren Kirchen, seien es strukturelle, liturgische, theologische oder disziplinäre, nicht ausschliessen, dass sie in der durch Jahrhunderte währenden Kontinuität der apostolischen Tradition stehen; sie bekunden vielmehr Vielfalt in einer fundamentalen Einheit, die in künftiger Gemeinschaft noch vertieft werden kann;

3. dass jede der beiden Kirchen ein liturgisch und eucharistisch reiches Leben hat, eine ungebrochene bischöfliche Struktur, eine tiefe Verpflichtung für die sichtbare Einheit der Kirche und daher auch für die ökumenische Bewegung, und eine offene und kritische Haltung gegenüber sich verändernden Werten in der Gesellschaft;

4. dass es ein festes Fundament auf spiritueller und institutioneller Ebene gibt, das künftige Beziehungen zwischen unseren Kirchen ermöglicht und dass unser gemeinsamer Glaube und unsere gemeinsame Sendung Möglichkeiten dazu bietet, einander zu unterstützen, sei es in Europa, sei es durch unsere gemeinsamen Kontakte auf anderen Kontinenten.

Wir verpflichten uns dazu:

5. getaufte Glieder der beiden Kirchen in Übereinstimmung mit den geltenden Regeln als Glieder der eigenen Kirche zu betrachten;

6. die Glieder der je andern Kirche zum Empfang der Sakramente und pastoraler Dienste willkommen zu heissen;

7. ein gemeinsames Leben in Sendung und Dienst zu teilen, für und mit einander zu beten und Ressourcen zu teilen;

8. eine in der Kirche von Schweden oder in einer der Altkatholischen Kirchen der Utrechter Union ordinierte Person willkommen zu heissen, ohne Reordination in einer unserer Kirchen zu amtieren, wenn dies auf Einladung und in Übereinstimmung mit den Regeln geschieht, die in der aufnehmenden Kirche gelten;

9. die Bischöfe beider Kirchen einzuladen, sich bei Bischofsweihen an der Handauflegung zu beteiligen;

10. Konsultationen von Repräsentanten unserer Kirchen anzuregen und in Theologie und Pastoral Lernprozesse und Austausch von Gedanken und Informationen zu fördern wie auch den Austausch von Studierenden;

11. Beobachter der je anderen Kirche zu grösseren Ereignissen einzuladen;

12. wo immer möglich eine Zusammenarbeit von Gemeinden der Altkatholischen Kirche und der Kirche von Schweden zu unterstützen.

Diese Vereinbarung tritt in Kraft sobald sie von der Erzbischöfin von Uppsala und dem Erzbischof von Utrecht unterschrieben worden ist. So geschehen in der Kathedrale von Uppsala, am 23. November 2016.