Gesuch an den Bundesrat zur Errichtung eines Christkatholischen Bistums 1876.
Der Präsident des Synodalrates der christkatholischen Kirche, Augustin Keller richtet im Januar 1876 ein erneutes Gesuch an den Bundesrat, um ein christkatholisches Bistum errichten zu können. Am 28. April 1876 sprach der Bundesrat die Genehmigung aus. In einem Begleitschreiben knüpfte der Bundesrat die Genehmigung und die Bewilligung der Bischofswahl jedoch an drei Bedingungen: dass der zu ernennende Bischof das Schweizer Bürgerrecht besitze, in der Eidgenossenschaft seinen Wohnsitz habe und ausser derselben keine geistlichen Amtsbefugnisse ausübe. Der offizielle Beschluss lautete:
Sie hörten den Beschluss des Bundesrates vom 28. April 1876, die Einrichtung eines christkatholischen Bistums zu genehmigen. Er wurde gelesen von Pfarrer Thomas Zellmeyer.